Wie läuft die Akkreditierung ab?

Bildungsanbieter, Trainer und Dozenten können beim European Committee for Quality Assurance in Brüssel einen Antrag auf Akkreditierung nach EUC stellen. Mit dem ausgefüllten Antrag müssen die Voraussetzungen für eine Akkreditierung nachgewiesen werden.

Unabhängige Qualitätsmanagement-Beauftragte können zur Unterstützung und Begleitung der Akkreditierung vom Antragsteller angefordert werden.

Nach der Einreichung des Antrags sowie der entsprechenden Nachweise erfolgt ein mindestens eintägiges Audit, in dem die Einhaltung und Durchführung der EUC Richtlinien überprüft wird.

Entsprechend dem Audit-Protokoll sowie der eingereichten Nachweise bestimmt der Zertifizierungsausschuss des European Committee for Quality Assurance über die Akkreditierung und die Ausstellung der EUC Akkreditierungsurkunde.

Akkreditierte Einrichtungen und Personen können ihre Lernmaterialien und Seminarkonzepte nach EUC 9610 und EUC 9611 zertifizieren lassen

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