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Bildungsanbieter, Trainer und Dozenten können
beim European Committee for Quality Assurance in Brüssel einen Antrag auf
Akkreditierung nach EUC stellen. Mit dem ausgefüllten Antrag müssen
die Voraussetzungen für eine Akkreditierung nachgewiesen werden.
Unabhängige Qualitätsmanagement-Beauftragte können zur Unterstützung
und Begleitung der Akkreditierung vom Antragsteller angefordert werden.
Nach der Einreichung des Antrags sowie der entsprechenden Nachweise erfolgt
ein mindestens eintägiges Audit, in dem die Einhaltung und Durchführung
der EUC Richtlinien überprüft wird.
Entsprechend dem Audit-Protokoll sowie der eingereichten Nachweise bestimmt
der Zertifizierungsausschuss des European Committee for Quality Assurance über
die Akkreditierung und die Ausstellung der EUC Akkreditierungsurkunde.
Akkreditierte Einrichtungen und Personen können ihre Lernmaterialien und
Seminarkonzepte nach EUC 9610 und EUC 9611 zertifizieren lassen
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