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Nach den 1996 von der EU Kommission veröffentlichten
Mobilitätshindernissen verpflichteten sich im Frühjahr 2000 die Bildungsminister
der G8 Länder unter Hinweis auf das Erasmus-Programm, die Mobilität
von Studierenden, Lehrkräften, Forschern und Verwaltungspersonal des Bildungsbereichs
bis 2010 zu verdoppeln. Dies wurde im gleichen Jahr durch den Beschluss eines
Aktionsplans der Staats- und Regierungschefs der EU gefestigt um dadurch die Anerkennung
von Ausbildungen im Ausland sowie die Teilnahme an Freiwilligendiensten zu fördern.
Neben der Verpflichtung des Europäischen Rates von Lissabon im März
2000 die Union zum “wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten
Wirtschaftsraum der Welt” zu machen, bestätigt der Europäische
Rat von Barcelona im März 2002 diese Absicht mit dem konkreten Ziel, die
allgemeine und berufliche Bildung in Europa bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz
werden zu lassen.
Hierzu gehört mit Beschluss der Kommission im November 2001 auch das Ziel,
“einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen”.
Dies soll durch die vermehrte Investition in Menschen und ihr Wissen sowie die
Unterstützung zum Erwerb von Basisqualifikationen sowie innovativeren und
flexibleren Formen des Lernens sichergestellt werden. Menschen aller Altersgruppen
soll ein gleichberechtigter und ungehinderter Zugang zu hochwertigen Lernangeboten
und einer Vielzahl von Lernerfahrung in ganz Europa ermöglicht werden.
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